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Fragen?
Rat & Tat

Mag. Gunther Gram

Partner
Geschäftsführender Gesellschafter

Der – aber nicht nur! – Strafrechtler im Team. Dass er früher geboxt hat und nach wie vor mit Leidenschaft Eishockey spielt, sagt ja schon einiges über seine Durchsetzungskraft aus. Dass er das mit dem bekannt gefühlvollen und empathischen Sternzeichen Krebs verbindet, macht ihn zum idealen Begleiter seiner Mandanten. Seine besondere Liebe gehört dem Veranstaltungsrecht – „weil’s auch ein Fenster in die Welt der tollen Festivals ist“.

gunther.gram@h-i-p.at (43 - 1) 521 75-41 Assistentin: Natasa Jevremovic

verlässlich

&

pragmatisch

Tätigkeits-
schwerpunkte

  • Entertainment Law, Gewerberecht, Sportrecht, Veranstaltungsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
  • Ausbildungslehrgang für FreiwilligenkoordinatorInnen des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang (2003).
  • Department für Wissens- und Kommunikationsmanagement/Donau Universität Krems – „Supply-Chain Management (2006)“ und "Tele-Purchasing & Supply-Chain Management (2003 u. 2005)“.
  • Info Lehrgang PR-Assistent/-in bzw. PR-Berater/-in des WIFI Wien (2003 u. 2004).
  • Laufend Vortragender zu den Themen Wettbewerbs-, Vereins-, Gesellschafts- und Veranstaltungsrecht an der Donauuniversität Krems, bei der Ueberreuter Managerakademie, am WIFI Wien und bei der Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft (ARS).
  • Vertrauensanwalt für ein Unternehmen des Bundes auf Grundlage des Abschnitts 9.1.4.2 des Bundes Public Corporate Governance Kodex (seit2015)
  • Lehrbefugnis beim Masterlehrgang des AIM (Austrian Institute of Management) der FH Burgenland „Eventmanagement und Marketingkommunikation“ im Modul „Recht für die Event- und Kommunikationsbranche“ (2020)

Publikationen

Gram

So dominiert das System "Red Bull" den Fußball


in: t-online.

Gram

Praxisleitfaden für COVID-19-Beauftragte


in: WEKA Business Whitepaper

Gram

Gutschein statt Eintrittsgeld zurück: Lösung mit Fragezeichen

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Gram

Veranstaltungsverbot: Rechtliche Fragen und Antworten


www.hotelundtouristik.at

Gram

Weniger Geld bei Unfall ohne Skihelm

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Kommende Termine

Wer führt Statistik darüber, wieviele Unfälle durch Warnschilder und Wegweiser passieren?

(Stanislaw Jerzy Lec)

Curriculum
Vitae

  • seit 2013

    Eintritt in die Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG

  • 2007 - 2013

    Selbstständiger Rechtsanwalt - in Kooperation mit Höhne, In der Maur & Partner

  • 2003 - 2006

    Selbstständiger Rechtsanwalt - Kooperation mit einem Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder

  • 2002

    Substitut bei Höhne, In der Maur & Partner

  • 2002

    Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte

  • 1998 - 2002

    Rechtsanwaltsanwärter bei Höhne, In der Maur & Partner

  • 1997 - 1998

    Rechtsanwaltsanwärter bei Schuppich Sporn & Winischhofer

  • 1996

    Bundesministerium für Landesverteidigung, Rechtsabteilung

  • 1995

    Stipendiat an der Rijksfakulteit Leiden, Niederlande

  • 1996

    Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften

  • 1990 - 1996

    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien

Anerkennungen
& Awards

Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Gunther Gram unter Beste Anwälte Österreichs 2023 im Gebiet "Verwaltungsrecht".

„Best Lawyers“ empfiehlt Gunther Gram in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2022) für den Bereich „Administrative Law“.

Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Gunther Gram unter Beste Anwälte Österreichs 2021 im Verwaltungsrecht.

Best Lawyers empfiehlt Gunther Gram in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2020) für den Bereich "Administrative Law".

International Advisory Experts verleihen Gunther Gram den Litigation Law Award within Austria 2019.

Best Lawyers, in Kooperation mit dem Handelsblatt, nennt Gunther Gram im Jahr 2019 im Bereich "Administrative Law".

Gunter Gram wird von Best Lawyers 2017 im Bereich "Verwaltungsrecht" an erster Stelle genannt.

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Blogartikel

Lockerungen für den Sport und für Veranstaltungen (2.7.2020)

Mit Wirkung zum 1.7.2020 tritt die nunmehr fünfte Lockerung der Regelungen der COVID-19-Lockerungsverordnung (BGBl II Nr. 287/2020) in Kraft. Was gilt nun bei der Sportausübung und für Veranstaltungen? Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten.

Alles locker für Veranstaltungen? (28.5.2020)

Mit Wirkung zum 29.5.2020 tritt eine Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft (BGBl II Nr. 231/2020) – die Lockerung (BGBl II Nr. 207/2020) der Lockerungsverordnung (BGBl II Nr. 197/2020) wird erneut gelockert. Dies mit durchaus deutlichen Änderungen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich; dazu ein kurzer Überblick:

Wir dürfen wieder sporteln – aber nicht alle und nicht überall (15.5.2020)

Bis zum 19.4.2020 war die Sportausübung für alle auf das Training zu Hause oder outdoor auf Laufen, Radfahren und Ähnliches beschränkt, denn öffentliche Orte durften zur Sportausübung nur alleine oder von Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, betreten werden – und auch das nur unter Einhaltung des Sicherheitsabstands von einem Meter zu anderen Personen. Das Betreten von Sportbetrieben zur Sportausübung war überhaupt untersagt. Grundlagen waren die zwei Verordnungen über vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 = BGBl. II Nr. 96/2020 und BGBl. II Nr. 98/2020 – beide Verordnungen sind seit dem 1.5.2020 „Geschichte“.

Gutschein statt Geld zurück – das neue KuKuSpoSiG (30.4.2020)

In der „Corona- Krise“ bleibt kein Stein auf dem anderen – der Gesetzgeber ermöglicht die Übergabe von Gutscheinen statt der – umgehenden – Rückerstattung von Eintrittsgeldern.