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Rat & Tat
Die neuen Vereinsrichtlinien sind da!

Die neuen Vereinsrichtlinien sind da!

Die neuen Vereinsrichtlinien sind da!

 

Es war wirklich Zeit für eine Neukodifizierung der Richtlinien, die schon längst nicht mehr alle Fragen lösten, die sich in der Praxis stellen, bzw. nicht in einer der heutigen Zeit angemessenen Weise. Und natürlich hat auch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, das seit 1.1.2024 in Kraft ist, zahlreiche Änderungen gebracht, die nun auch in den Richtlinien Niederschlag gefunden haben.

 

Die neuen, praxisorientierten Richtlinien bringen Klarheit und Rechtssicherheit – nicht zuletzt auch deshalb, da die Zuständigen des Finanzministeriums sich intensiv mit den Vorschlägen von Vertretern der Zivilgesellschaft, insbesondere des Bündnisses für Gemeinnützigkeit (https://www.gemeinnuetzig.at/), auseinandersetzten. Und auch wir konnten einige brennende Fragen, die sich in der Beratungspraxis häufig gestellt haben, in die Diskussion einbringen und mit konstruktiven Vorschlägen beitragen.

 

Grundlage der Vereinsbesteuerung sind einerseits die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 34 ff BAO), und andererseits die Vereinsrichtlinien. Diese vom Finanzministerium herausgegebenen Richtlinien sind einerseits eine systematische Sammlung der bestehenden Judikatur zum Vereinssteuerrecht, andererseits geben sie die Rechtsansicht des BMF zu bisher nicht ausjudizierten Bereichen des Vereinssteuerrechts wieder. Sie sind Orientierung und Auslegungsbehelf für Finanzbeamte und alle Rechtsanwender – also auch für alle, die sich mit ihrer steuerlichen Situation ein bisschen genauer auseinandersetzen wollen (oder müssen). In aller Klarheit muss man sagen: Es gibt so gut wie kein Thema im Bereich der Vereinsbesteuerung, insbesondere, was die Gemeinnützigkeit anlangt, das ohne die Zuhilfenahme der Vereinsrichtlinien lösbar ist.

 

Zu finden sind die Richtlinien in der aktuellen (8.) Fassung vom 31.1.2025 hier.

 

Was sind die Vereinsrichtlinien eigentlich?

 

Die Richtlinien definieren, was gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke konkret sind, sie erklären, wie die geradezu heiligen Begriffe der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit der Förderung der begünstigten Zwecke gehandhabt werden, was ein unentbehrlicher oder entbehrlicher Hilfsbetrieb ist und wann ein Geschäftsbetrieb begünstigungsschädlich ist. Darüber hinaus erläutern sie Details zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Kommunalsteuer sowie zu sonstigen für Vereine bedeutsamen Abgabenvorschriften. Ein eigenes Kapitel ist der steuerlichen Behandlung eines Profibetriebs bei gemeinnützigen Sportvereinen gewidmet.

 

Besonders nützlich ist das „ABC der begünstigten Zwecke“ – von Berufsausbildung über Esoterik, Menschenrechte, Umweltschutz bis zu Wissenschaft und Forschung.

 

So nützlich die Richtlinien auch sind, Vorsicht ist bei den ebenfalls von den Richtlinien vorgeschlagenen Musterstatuten geboten. Nützlich sind dort jedenfalls die Formulierungen für die Auflösungsbestimmungen gemeinnütziger und spendenbegünstigter Vereine. Aber davon abgesehen, raten wir eher zu unseren Musterstatuten, die Sie auf www.vereinsrecht.at finden.

 

Spendenbegünstigten Vereinen wird darüber hinaus auch ein Blick in die Einkommensteuerrichtlinien, die ebenfalls aufgrund des Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 überarbeitet wurden, empfohlen. Die Spendenbegünstigung ist in § 4a Einkommensteuergesetz (EStG 2000) geregelt, daher enthalten auch die Einkommensteuerrichtlinie (ab Randziffer 1305) entsprechende inhaltliche Präzisierungen und Klarstellungen für spendenbegünstigte Organisationen (und solche, die es werden möchten).

 

Die Einkommensteuerrichtlinien sind hier abrufbar.

 

Abschließend noch ein besonderer Veranstaltungshinweis:

 

Am 15. Mai 2025 findet wieder die MANZ Jahrestagung zum Recht der Non-Profit-Organisationen statt – Thomas Höhne und Maximilian Kralik haben auch dieses Jahr wieder ein spannendes Programm mit interessanten Vortragenden zusammengestellt und werden die Tagung leiten. In Doppelkonferenz werden sich Frau Mag. Karin Kovacs und Herr Mag. Stefan Wallner – beide haben an den neuen Regelungen mitgewirkt – ausschließlich mit den Vereinsrichtlinien auseinandersetzen und alles behandeln, was Organisationen jetzt wissen müssen.

 

Das Programm wird in Kürze unter https://shop.manz.at/shop/events/626236 abrufbar sein, und auch die Anmeldung ist bereits hier möglich.