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„Die Tagespresse“ paniert FPÖ

Der „Wirtshausbrief“ der Tagespresse, der sich über die von der FPÖ NÖ geforderte „Wirtshausprämie“ lustig gemacht hatte, ist bereits Legende. Über „Panierquote“, „Andreas-Hofer-Schnitzel“, „Gabalier-Fleischlaberl“ und die “mittelrohe Fleischschnitte“ statt „medium rare Steak“ lachte ganz Österreich.

Ganz Österreich? Nein! Eine unbeugsame politische Partei hielt es für notwendig, gegen die Tagespresse mit Unterlassungsklage vorzugehen. Ein Debakel in der ersten Instanz reichte nicht, nun liegt auch das Urteil der zweiten Instanz (OLG Wien) vor: der „Wirtshausbrief“ war „eindeutig als satirische Auseinandersetzung mit der politischen Forderung der Klägerin zu werten.“ Und der Satire als Kunstform ist eben die Verzerrung der Wirklichkeit immanent. Die Gerichte trauten den Adressaten des Briefes zu, zu erkennen, dass der Absender „Abteilung für politische Esskultur“, trotz F-Logos, nicht der Klägerin zuzurechnen war. „Wer – wie hier – als politische Partei öffentlich Forderungen erhebt, die zu polarisieren geeignet sind, muss mit Gegenreaktionen in der Öffentlichkeit rechnen.“ Und die Schlusspointe: „Einen Zugewinn an Abonnenten hatte die Tagespresse nicht durch Versenden des Wirtshausbriefs, sondern erst durch die Einbringung der Klage.“

Aber vielleicht geht die Geschichte ja noch weiter – der Klägerin steht noch die Möglichkeit der außerordentlichen Revision an den OGH offen. Schließlich gehört zu jedem ordentlichen Menü ja auch das Dessert. Wie wäre es mit einer Schneewittchen–Schaumrolle?

Lesen Sie hier Näheres in der Tagespresse und hier den Beitrag des Standard.