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Garantie- und Bürgschaftshaftungen für Unternehmenskredite in der Corona-Krise erleichtert – ein Überblick (27.3.2020)

Für Unternehmenskredite bieten AWS, WKO und OeKB Garantie- und Bürgschaftshaftungen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitere Beratung zur Verfügung und können auch die gesamte Abwicklung für Sie übernehmen. Hier ein kurzer Überblick:

 

Kreditgarantien der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws)

www.aws.at

  • für kleine und mittlere Betriebe (EPU und KMU) und Freiberufler, die aufgrund der Coronavirus-Krise über keine oder nicht ausreichende Liquidität verfügen bzw deren Umsatz- und Ertragsentwicklung krisenbedingt beeinträchtigt ist
  • Kreditgarantie bis zu 80 % der Kreditsumme für Betriebsmittelfinanzierung oder die Stundung bestehender Kreditlinien (maximal EUR 1,5 Millionen)
  • keine Sicherheiten erforderlich
  • Schnellverfahren – rasche Abwicklung über die finanzierende Bank

 

Kreditbürgschaften durch WKBG
www.wkbg.at

  • für Wiener Betriebe mit Mitgliedschaft mit Wirtschaftskammerzugehörigkeit
  • Abgabe einer Kreditbürgschaft in Höhe von max. 80 % der Kreditsumme in Höhe von maximal EUR 280.000,00 bzw. EUR 400.000,00 (umsatzabhängig)
  • drei Jahre endfällig oder fünf Jahre mit jährliche Reduktion um 20 %

 

Kreditgarantien der Österreichischen Kontrollbank
www.oekb.at

  • Sonderrahmenkredit für Großunternehmen (Sonder-KRR) – Volumina EUR 2 Mrd.
  • Einreichung erfolgt über die Hausbank
  • kein Nachweis eines konkreten Finanzierungsbedarfs nötig

 

Sollten Sie nähere Auskünfte benötigen, eine der genannten Kreditgarantien in Anspruch nehmen wollen, oder aber weitere Fragen zu Möglichkeiten zur Abmilderung COVID-19-bedingter finanzieller Auswirkungen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Tel.: (+43-1) 521 75-41
E-Mail: michael.zwirchmayr@h-i-p.at