Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Erlangung von Mitteln aus dem Härtefall-Fonds für Selbstständige. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitere Beratung zur Verfügung und können auch die gesamte Abwicklung für Sie übernehmen.
Wer hat Anspruch?
• Einzelunternehmer
• Unternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern (auf Vollzeitbasis); Umsatzgrenze EUR 2 Millionen
• Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
• Neue Selbstständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten über der Geringfügigkeitsgrenze)
• Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
• Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)
• keinen Anspruch haben Land- und Forstwirte, Arbeitslosenbezieher und Non-Profit-Organisationen
Was sind die Anspruchskriterien?
• Rechtmäßiger selbstständiger Betrieb eines gewerblichen Unternehmens oder freien Berufs – Kammerzugehörigkeit nicht erforderlich
• Unternehmensgründung vor 2020
• keine laufende Kostendeckung durch Umsatzerlöse möglich, behördliches Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von zumindest 50 % im Vergleich zum Vorjahr
• Das Vorjahreseinkommen darf maximal 80 % der sozialversicherungsrechtlichen Höchstgrenze betragen haben
• Pflichtversicherung in der Krankenversicherung – aber keine Mehrfachversicherung
• Keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze
• keine Insolvenz bzw kein Reorganisationsbedarf iSd URG des Antragstellers
Wie hoch ist Förderung?
• Phase 1 – Soforthilfe
• EUR 500,00 bei Nettoeinkommen von unter EUR 6.000,00 pro Jahr
• EUR 1.000,00 bei Nettoeinkommen von über EUR 6.000,00 pro Jahr
• Phase 2 – Inkrafttreten noch offen
• maximal EUR 2.000,000 pro Monat für maximal drei Monate – abhängig von der Höhe der Einkommenseinbußen
Welche Unterlagen werden benötigt?
• persönliche Steuernummer
• KUR (Kennziffer des Unternehmensregisters) oder GLN (Global Location Number) – zu finden im Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at) – sofern vorhanden (gilt etwa nicht für freie Dienstnehmer oder Künstler)
• gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Wann und wie erfolgt die Auszahlung?
• Nach Einreichung versendet die WKO ein Bestätigungsmail mit einem Link zum Hochladen eines Identitätsnachweises binnen 72 Stunden
• Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die WKO auf das bekanntgegebene Konto; die Anträge werden nach Einlangen gereiht
Sonstiges
• Antragsrelevante Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren
• Falschangaben führen zur Rückzahlungspflicht und sind strafbar
Sollten Sie nähere Auskünfte benötigen, eine der genannten Kreditgarantien in Anspruch nehmen wollen, oder aber weitere Fragen zu Möglichkeiten zur Abmilderung COVID-19 bedingter finanzieller Auswirkungen haben, stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Kontaktadressen zur Verfügung:
Tel.: (+43-1) 521 75-41
E-Mail: michael.zwirchmayr@h-i-p.at