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Kreditgarantien und Direktkredite der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) – ein Überblick (15.4.2020)

Der Finanzminister hat erste Richtlinien zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise im Ausmaß von bis zu EUR 15 Milliarden veröffentlicht. Gern stehen wir Ihnen für eine weitere Beratung zur Verfügung und können auch die gesamte Abwicklung für Sie übernehmen. Hier ein kurzer Überblick:

Begünstigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte in Österreich und Ausübung der wesentlichen operativen Tätigkeit in Österreich, sofern diese per Stichtag 31.12.2019 nicht „in Schwierigkeiten“ im Sinn der EU-Gruppenfreistellungsverordnung waren.

Für Unternehmen, die noch keine drei Jahre bestehen und die unter den weiten KMU-Begriff der EU-Gruppenfreistellungsverordnung fallen, bestehen weitreichende Ausnahmen, sodass diese vielfach anspruchsberechtigt sind.

Gedeckt werden sollen insbesondere Zahlungsverpflichtungen, die aufgrund von Umsatzausfällen nicht vom Unternehmen selbst getragen werden können.

– Mieten, Leasingentgelte;

– einzelne Kreditraten;

– Löhne und Gehälter, einschließlich einer angemessenen Unternehmerentlohnung;

– Steuern, Abgaben, Gebühren etc.

Höhe, Laufzeit und Kosten

– Die Höhe richtet sich nach den ohne die finanziellen Maßnahmen nicht gedeckten Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens; zunächst für den Betrachtungszeitraum März bis September 2020, wobei eine (auch mehrfache) Verlängerung möglich ist – abhängig von den konkreten Verhältnissen des Unternehmens;

– Höchstbetrag, maximale Laufzeit und Kosten (Zinsen) sind noch nicht bekannt.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank

– unter plausibler Darstellung des Liquiditätsbedarfs;

– bei Bestätigung des Antragstellers, wonach sich das Unternehmen nicht „in Schwierigkeiten“ befindet und nicht bereits anderweitig von der öffentlichen Hand unterstützt wird;

– sowie der Verpflichtung, die Mittel nur zur Deckung des Liquiditätsbedarfs zu verwenden und Entnahmen an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.

Sollten Sie nähere Auskünfte benötigen, eine Kreditgarantie oder einen Direktkredit in Anspruch nehmen wollen, oder aber weitere Fragen zu Möglichkeiten zur Abmilderung COVID-19-bedingter finanzieller Auswirkungen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Tel.: (+43-1) 521 75-41, E-Mail: michael.zwirchmayr@h-i-p.at