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Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen – oder kurz: Das Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ (7.9.2020)

Die Bundesregierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der der Förderung des verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Meldungen der Nutzer über bestimmte Inhalte auf Kommunikationsplattformen und der unverzüglichen Behandlung solcher Meldungen dienen soll, so § 1. Hoffentlich hat man sich beim Inhalt mehr überlegt als bei der Überschrift „Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen“. Nur „Nutzer“ werden geschützt? Wer sich nicht des Internets bedient, ist wohl kein Nutzer. Der darf beschimpft werden? Und „Nutzer auf Kommunikationsplattformen“? Man muss „auf“ einer Plattform sein, um geschützt zu werden? Ist ein Unmündiger, dessen pornographische Darstellungen auf einer Plattform zu finden sind, ein „Nutzer auf Plattformen“? Eine herabgewürdigte religiöse Lehre? Ein Unmündiger, zu dem Sexualkontakte angebahnt werden? Aber OK, es ist ja vorläufig nur ein Entwurf.

Anlass ist laut Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort „die besorgniserregende Entwicklung, dass das Internet und die Sozialen Medien neben den Vorteilen, die diese neuen Technologien und Kommunikationskanäle mit sich brachten, auch eine neue Form der Gewalt etabliert hat und Hass im Netz in Form von Beleidigungen über Bloßstellungen, Falschinformationen, bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen zunimmt. Es bedarf einer umfassenden Strategie und eines Maßnahmenbündels, das von Prävention bis hin zu Sanktionen reicht. Diese Strategie baut auf den beiden Säulen Plattformverantwortlichkeit und Opferschutz auf, wobei der vorliegende Gesetzesentwurf die Sicherstellung der Plattformverantwortlichkeit betrifft.“

Was bringt der Entwurf? Die Betreiber von Kommunikationsplattformen werden verpflichtet, ein Meldesystem für rechtswidrige Inhalte zu implementieren. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen binnen 24 Stunden entweder gesperrt oder entfernt werden. Nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte, die erst geprüft werden müssen, müssen binnen 7 Tagen entfernt oder gesperrt werden.

Weiters soll es die Pflicht zu jährlichen Berichten geben, außerdem sind die Plattformbetreiber verpflichtet, einen verantwortlichen Beauftragten zu benennen, der für die Nutzer und für die Aufsichtsbehörde leicht erreichbar ist.

Der Entwurf sieht auch ein Verfahren zur raschen, einfachen und kostengünstigen Rechtsdurchsetzung für die Nutzer vor. Die neue Regelung soll sowohl nationale als auch internationale Kommunikationsplattformen betreffen, sofern diese pro Quartal im Durchschnitt mehr als 100.000 registrierte Nutzer haben und einen im vorangegangenen Jahr in Österreich Umsatz von mehr als EUR 500.000,00 erzielt haben. Medienunternehmen, die ein Forum zu journalistischen Beiträgen bereitstellen, sowie Online-Enzyklopädien sind jedenfalls ausgenommen. Wenn das so beschlossen wird, wird es nur die wenigsten österreichischen Unternehmen betreffen. Jedenfalls sind die „großen“ internationalen Social Media Plattformen  wie Facebook, TikTok & Co vom Gesetz erfasst.

Im Falle eines Verstoßes drohen Geldstrafen von bis zu EUR 10 Mio.

Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf in der vorliegenden Form vom Parlament angenommen wird. Jetzt geht er einmal in die Begutachtung, außerdem wurde er der Kommission der EU notifiziert. Wir bleiben dran und informieren, sobald der Entwurf beschlussreif ist.

 

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen Dr. Thomas Höhne (thomas.hoehne@h-i-p.at) sowie Mag. Markus Dörfler (markus.doerfler@h-i-p.at) gerne jederzeit zur Verfügung.