Die berühmte „grüne Wiese“ ist noch nicht einmal gemäht, da sollte der Architektenvertrag schon längst unter Dach und Fach sein – ein Vertrag, der klar und eindeutig die Rechte und Pflichten von Bauherren und Architekten regelt, der keinen Zweifel daran lässt, wie das nun mit Bauaufsicht, Projektsteuerung, Kosten und Zeitüberschreitungen und Nachtragsaufträgen ist. Da kann viel Ärger vermieden werden – aber wenn es Ärger gibt, kümmern wir uns auch darum.
Sie wollen bauen? Der Nachbar baut, und das gefährdet Sie? Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Bauverfahren verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Expertise! Für Bauwerkverträge in allen Bereichen rund ums Bauen finden Sie bei uns die richtigen Partner.
Siehe auch Immobilienrecht.
Wir erstellen und prüfen Ihren Mietvertrag, sei es auf Vermieter-, sei es auf Mieterseite. Wir gestalten die Rechtsverhältnisse in Zinshäusern und überprüfen den Bestand an Mietverträgen anlässlich des Eigentümerübergangs von Zinshäusern.
Siehe auch Wohnrecht.
Leistbares Wohnen ist eine der großen Herausforderungen in städtischen Ballungszentren. Von der grünen Wiese bis zur fertigen Wohnhausanlage – auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung beraten wir umfassend in der Strukturierung von Immobilienprojekten. Wir vertreten in Widmungsverfahren und beraten bei Generalübernehmerverträgen. Im Bauträgervertragsrecht sehen wir unsere auf Rechtssicherheit fokussierte Arbeit als Teil eines reibungslosen Vertriebs mit besonders kundenorientiertem Service bei der Abwicklung.
Siehe auch Baurecht.
Wir helfen, Streitigkeiten im Wohnungseigentum zu klären und erstellen sämtliche Verträge rund ums Wohnungseigentum.
Siehe auch Mietrecht.