Die Gemeinnützigkeit ist ein Begriff des Steuerrechts und bringt, richtig gehandhabt, Vorteile im Bereich von USt und KöSt. Aber Vorsicht: Ihr Verein (bzw. Stiftung oder GmbH) kann noch so gemeinnützig tätig sein – wenn die Statuten (der Stiftungsbrief, der Gesellschaftsvertrag) nicht genauso sind, wie die Finanz sich das vorstellt, drohen der Verlust der Gemeinnützigkeit und damit Steuernachzahlungen. Wir prüfen Ihre Organisationsvorschriften, unterstützen Sie bei der Gründung gemeinnütziger Organisationen und beraten laufend bei deren Betrieb. Wie in vielen anderen Bereichen, arbeiten wir auch gerade hier mit spezialisierten Steuerrechtlern zusammen.
Siehe auch Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht.
Das Sportrecht gewinnt Kontur und Bedeutung – wir spielen hier mit und zwar auf dem großen Spielfeld. Unser Leistungsspektrum umfasst alle Bereiche des Sports und ist so breit gefächert, dass wir dafür sogar eine eigene Web-Site betreiben. Wir beraten und vertreten aktive SportlerInnen, Sportverbände und Vereine, Zuseher und Fans und auch alle anderen Akteure wie Schiedsrichter und Betreuer (und das von A wie „Arbeitsrecht“ bis „Z“ wie Zivilrechtlicher Anspruch & Regress).
Siehe auch: www.sport-anwalt.at
Es gibt die Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, die auch gemeinnützig sein können, aber nicht müssen, und die gemeinnützigen Stiftungen nach dem Bundes Stiftung- und Fondsgesetz. Welche Stiftung für Sie die richtige ist, oder ob vielleicht ein (gemeinnütziger?) Verein oder eine (gemeinnützige?) GmbH die bessere Lösung ist, diskutieren wir gerne mit Ihnen.
Siehe auch Gemeinnützigkeitsrecht.
„Das Hinunterwerfen von Personen von einem Damm ist kein adäquates Mittel zur Auflösung einer Versammlung.“ VwGH 27.2.1987, B 45/85. Es wird schon einen Grund haben, warum Vereins- und Versammlungsrecht in einem Atemzug genannt werden. Aber nicht bei allen Vereinen geht‘s so wild zu. Wir beraten Sie bei der Gründung eines Vereins, helfen bei den erforderlichen Behördenwegen bis zur – selbstverständlich auch gerichtlichen – Intervention bei vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen. Außerdem halten wir zum Thema „Vereinsrecht“ regelmäßig Seminare, und betreiben dazu eine eigene Website unter www.vereinsrecht.at. Wir sind Partner der Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen („IGO“, www.gemeinnuetzig.at) und arbeiten eng mit Non-Profit Organisationen aus den verschiedensten Bereichen zusammen.
Siehe auch Gemeinnützigkeitsrecht.