Wenn wir Ihre Frage mit einem kurzen E-Mail beantworten können, dann tun wir das gern – und unentgeltlich, wenn sich die Frage ohne großen Aufwand beantworten lässt, oder es sich lediglich um die Frage handelt, ob wir uns mit Ihrem Thema beschäftigen wollen oder was unsere Tätigkeit kosten würde. Ein Mandatsverhältnis kommt dadurch nicht zustande.
Sollte der Aufwand größer sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und geben Ihnen bekannt, was unsere Antwort kosten würde. Sollte der Aufwand über ein Antwort-E-Mail hinausgehen, für uns (noch) nicht abschätzbar sein und/oder ein persönlicher Gesprächstermin notwendig erscheinen, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
Selbstverständlich wahren wir auch schon ab dem Stadium der ersten anwaltlichen Auskunft das Anwaltsgeheimnis.