LIVE-WEBCAST: Dr. Thomas Höhne und Mag. Maximilian Kralik
Vereinsrecht - Grundlagen und Aktuelles
Weitere Infos und AnmeldungPartner
Geschäftsführender Gesellschafter
Der Gründer der Kanzlei. In seiner Anfangszeit noch Allrounder, kristallisierten sich bald zwei Schwerpunkte heraus: Informations- und Medienrecht einerseits, Vereins- und Verbandsrecht andererseits. Kein Zufall, dass er auch als Koautor in den führenden juristischen Werken zu diesen Themen vertreten ist. Wunsch ans Christkind: „Mehr Zeit für die Fotografie und fürs Segeln.“
kreativ
&konsequent
Höhne
„Überall, wo Zwist herrschen kann, da muss es auch eine Entscheidung geben.“
Höhne
"L'amour toujours": So könnte sich Gigi D'Agostino gegen rechtsextreme Gesänge wehren
Höhne
Ja, Sie wissen eh schon alles über das Gemeinnützigkeitsreformgesetz – aber trotzdem …
Höhne
Sind diskriminierende Klauseln in Vereinsstatuten zulässig …
pdf downloadHöhne / Heinke
Zur Überwachungspflicht der Rechtsanwaltskammer (zu OGH, 27.1.2023, 1 Ob 165/22d; in: Österreichisches Anwaltsblatt 2023, 335.)
pdf downloadHöhne / Tretter
"Unser Geld für unsere Leut" ist rechtswidrig und nicht menschenrechtskonform
Höhne
Schluss mit anonym - Ziviltechniker haben das Recht auf Namensnennung!
pdf downloadHöhne / Tretter
Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes
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Die Rechte der Toten: Von Nacktaufnahmen und historischen Wahrheiten
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Was ist der Unterschied zwischen einem Friedhof und einer Online-Gedenkstätte?
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Strasser, Ibiza oder Hühnerstall: Dürfen illegal gefilmte Aufnahmen veröffentlicht werden?
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Muss man jeden, den man fotografiert, um seine Einwilligung fragen?
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Wie die Meinungsfreiheit an Grenzen stößt – und sie überwindet
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Nackt auf der Titelseite, unfreiwilliges Werbesujet – alles Satire?
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Problematische Kinderfotos in Medien – wer muss zustimmen?
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Frau Knackal, Sam Spade, Dr. Schiwago, Pumuckl und das Urheberrecht
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Von "Mafiamethoden" und ACAB: Ist das erlaubtes Schimpfen?
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Trottel und Dreckskerle: Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit in der Beschimpfung von Politikern?
pdf downloadHöhne / Berka
Menschenrechte auf hoher See: Anmerkungen zur Theorie und Praxis des Persönlichkeitsschutzes
Höhne
Anmerkung zu OLG Graz 9 Bs 121/16m: Fälschliches Unterstellen einer politischen Auffassung
pdf downloadHöhne
Anmerkung zu OGH 6 Ob 52/16i: Fälschliches Unterstellen einer politischen Auffassung
pdf downloadHöhne / Koukal
Der kleine Verein und der große Abschlussprüfer oder: Das Große bleibt groß nicht und klein nicht das Kleine
pdf downloadHöhne
Rechtsformwahl von NPOs
Höhne
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vereinsbeschlüssen - einige Anmerkungen
Höhne / Koukal / Streit / Jung
Urheberrecht für die Praxis - Alles, was Sie wissen müssen
Höhne
Medienrechtliche Ordnungsvorschriften für Online-Medien
Höhne
Thomas Höhne im Interview mit recht.extrajournal.net: "IT-Recht unter der Lupe – wohin geht es?"
pdf downloadHöhne
Postavení architekta v rakouském autorském právu - Der Architekt im österreichischen Urheberrecht
pdf downloadHöhne
Mysterium vereinsinterne "Schlichtungseinrichtung" - schlichten oder entscheiden?
pdf downloadIch vergesse das Meiste, was ich gelesen habe; nichtsdestoweniger aber trägt es zur Erhaltung meines Geistes bei.
Mai 2025
LIVE-WEBCAST: Dr. Thomas Höhne und Mag. Maximilian Kralik
Vereinsrecht - Grundlagen und Aktuelles
Weitere Infos und Anmeldung2020 - 2023
Mitglied des Vorstands des Wiener Forums für Demokratie und Menschenrechte
seit 2015
Mitglied des Vorstands des „Architekturzentrum Wien“
2013 - 2014
Mitglied des Vorstands des Vereins Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs
2004 - 2007
Mitglied des Ausschusses der Wiener Rechtsanwaltskammer
2001
Begründung der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OEG
seit 1998
Partnerschaft mit Mag. Thomas In der Maur
1984
Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte
1979
Stipendiat am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München
1976 - 1978
Assistent am Institut für Handels- und Wertpapierrecht der Universität Wien (Univ.-Prof. Dr. Frotz)
1976
Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften
1975
Stipendiat am Institut für europäische Studien/Brüssel
1971 - 1978
Studium der Rechtswissenschaften, der Handelswissenschaften, der Politikwissenschaft, der Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien und der Hochschule für Welthandel in Wien
Chambers Europe zeichnet Thomas Höhne auch 2024 wieder mit der höchsten Stufe (Band 1) in der Kategorie „TMT: Media“ aus.
Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Thomas Höhne im Gebiet "Medien- und Urheberrecht" unter Österreichs Beste Anwälte 2024.
Auch 2024 ist Thomas Höhne in den Top 10 des trend-Rechtsanwaltsrankings im Bereich Medienrecht gelistet – nun schon 17 Jahre in Folge.
Chambers Europe zeichnet Thomas Höhne auch 2024 wieder mit der höchsten Stufe (Band 1) in der Kategorie „Technologie, Medien und Telekommunikation“ aus.
Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Thomas Höhne in den Gebieten "Gewerblicher Rechtsschutz", "IT-Recht" und "Medien- und Urheberrecht" unter Österreichs Beste Anwälte 2023.
Auch 2023 ist Thomas Höhne in den Top 10 des trend-Rechtsanwaltsrankings im Bereich Medienrecht – nun schon 16 Jahre in Folge.
Chambers Europe zeichnet Thomas Höhne auch 2023 wieder mit der höchsten Stufe (Band 1) in der Kategorie „Technologie, Medien und Telekommunikation“ aus.
„Best Lawyers“ empfiehlt Thomas Höhne in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2022) für die Bereiche „Intellectual Property Law“, "Information Technology Law" und „Media Law“.
Auch 2022 zählt das trend-Anwaltsranking (ehemals FORMAT) Thomas Höhne wieder zu den Spitzenanwälten im Bereich Medienrecht – und das bereits zum 15. Mal in Folge!
Chambers Europe zeichnet Thomas Höhne 2022 erneut als einen der Top 4 Medienrechtsanwälte des Landes aus.
Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt verleiht Thomas Höhne den Titel „Anwalt des Jahres“ im Fachgebiet IT-Recht. Außerdem wird er unter Österreichs Beste Anwälte 2021 im Medien- und Urheberrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz gelistet.
Im ,,trend-Anwaltsranking 2021´´ („Österreichs Top-Anwälte“) wird Thomas Höhne in seiner Paradedisziplin Medienrecht unter der Überschrift „Einsame Spitze“ genannt und belegt österreichweit den 1. Platz.
Thomas Höhne wird 2021 erneut von The Legal 500 als Leading Individual in der Rubrik TMT ((Technology, Media and Telecommunications) ausgezeichnet.
2021 wird Thomas Höhne von Chambers Europe erneut bei den besten Medienrechtsanwälte Österreichs genannt. Chambers Europe betont: "Thomas Höhne is renowned for his longstanding experience in the media field. He focuses his practice on representing individuals in litigation relating to freedom of expression and defamation issues.“
Auch im Jahr 2020 wird Thomas Höhne als Leading Individual in der Kategorie TMT (technology, media and telecommunications) im Ranking von The Legal 500 genannt.
Thomas Höhne ist im Bereich TMT: Media in Austria erneut unter den besten Rechtsanwälten Österreichs genannt. Chambers Europe schreibt: “Thomas Höhne is held in high regard for his work, often representing individuals in litigation related to freedom of expression and defamation issues. He is highlighted as "extremely strong" by interviewees.“
Im Zuge der „Leading Adviser Awards 2019“ hat Acquisition International Thomas Höhne den Titel „Leading Information Lawyer of the Year in Austria“ verliehen.
„Best Lawyers“ empfiehlt Thomas Höhne in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2020) für die Bereiche „Information Technology Law“ und „Media Law“.
Im „trend-Anwaltsranking 2019“ („Österreichs Top-Anwälte“) erreichte Thomas Höhne erneut eine Topplatzierung: in der Kategorie Medienrecht österreichweit unter den Top 3.
The Legal 500 nennt Dr. Thomas Höhne im Jahr 2019 erneut als Leading Individual in der Kategorie TMT (technology, media, and telecommunications).
International Advisory Experts verleihen Dr. Thomas Höhne den Internet Law Award within Austria 2019.
Best Lawyers, in Kooperation mit dem Handelsblatt, verleiht Thomas Höhne für 2019 den Titel “Lawyer of the Year” im Fachgebiet “Media Law”. Thomas Höhne wird außerdem für seine Arbeit im Bereich Information Technology Law erwähnt.
Unter den Gesamtsiegern des „trend-Anwaltsranking“ („Österreichs Top-Anwälte“) belegt Thomas Höhne österreichweit Platz 3 der „Besten der Besten 2017“.
Im Ranking 2017 von "The Legal 500 Europe, Middle East & Africa“ befinden sich h-i-p auf dem Gebiet TMT (Technology, Media and Telecommunications) auf Platz zwei der Reihung der besten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs. Thomas Höhne zählt das Ranking zusätzlich zu den Leading Individuals auf diesem Rechtsgebiet. In der Kategorie Intellectual Property sind wir auf Platz fünf der Reihung der besten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs und Thomas Höhne wird empfohlen.
“Chambers Europe“ reiht h-i-p in seinem Ranking 2017 der besten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs in der Kategorie TMT (Technology, Media & Telecommunications) - Media Austria ganz vorne. Auf dem Gebiet TMT ist Thomas Höhne zweimal unter den besten Rechtsanwälten Österreichs genannt.
Best Lawyers hat uns auch dieses Jahr wieder im Ranking der besten Rechtsanwälte genannt: Thomas Höhne sieht Best Lawyers auf den Gebieten IT-Recht und Medienrecht unter den besten Anwälten. Wir freuen uns über die Platzierung in diesem renommierten Ranking!
The Best Lawyers - Linking Lawyers and Clients Worldwide nennt Thomas Höhne in der 7. Edition von The Best Lawyers in Austria auf dem Gebiet "Information Technology Law and Media Law".
Top Ten bei Intellectual Property im „trend-Anwaltsranking“ („Österreichs beste Anwälte“) 2016. Unter den ersten vier in der Abteilung Medienrecht – oder, wie der „trend“ formuliert „Im Medienrecht kann ihnen niemand das Wasser reichen“
Thomas Höhne gewinnt bei den Global Awards 2016 von Corporate LiveWire in der Kategorie IP.
“Höhne, In der Maur & Partner has an outstanding reputation for media and entertainment. The firm’s media lawyers are described by clients as »strategic and pro-active« with leading expertise in print and broadcasting law. The firm also represents clients in film, music and digital media sectors. Co-founders Thomas Höhne and Thomas In der Maur manage the practice, which is also appointed by high profile individuals in cases of privacy violation.” – so schreibt Media Law International über uns. Und sieht uns im „Ranking Table 2016“ erneut auf Platz 1 im österreichischen Medienrecht.
Im Zuge der Finance Monthly Law Awards 2016 erhält Thomas Höhne in der Kategorie Internet and E-commerce den Titel “Lawyer of the Year - Austria” verliehen.
Das Handbuch „Who's Who Legal“ (2016) nennt Thomas Höhne in der Auflistung der führenden Rechtsanwälte Österreichs im Bereich „Telecommunications, Media & Technology".
„The Legal 500 – Europe Middle East & Africa" (2015) führt Thomas Höhne an erster Stelle der “Leading individuals” im Bereich „Intellectual Property and Media”.
Im Anwaltsranking der Wirtschaftszeitschrift Format 2015 findet sich Thomas Höhne auf Platz 2 im Wettbewerbsrecht und in der Rubrik „Besonders gefragt in aktuellen Medienrechtsfällen“ auf Platz 1. Bei den Gesamtsiegern des österreichweiten Rankings belegt Thomas Höhne Platz 5.
Thomas Höhne wird im Format Anwaltsranking 2014 erneut als Österreichs bester Rechtsanwalt auf dem Gebiet Medienrecht IT und E-Commerce ausgezeichnet. Außerdem ist er unter den Top 10 im Wettbewerbsrecht. Dazu passt, dass h-i-p im „Ranking Table“ 2014 von „Media Law International“ in Österreich Platz 1 einnehmen.
Das Wirtschaftsmagazin "Format" führt Thomas Höhne im Anwaltsranking 2013 als Österreichs besten Rechtsanwalt in der Kategorie Medienrecht, IT und E-Commerce. Außerdem ist er unter den Top 10 im Wettbewerbsrecht.
„The Legal 500 – Europe Middle East & Africa (2013)“ empfiehlt Thomas Höhne im Bereich “It and Telecommunications” und führt ihn an erster Stelle der „leading Individuals“ im Bereich „Intellectual Property and Media”. Das Handbuch schreibt, er sei “a litigation expert, and capable of solving urgent matters within a very strict timeframe”.
Das Handbuch „Legal Experts – Europe, Middle East & Africa (2013)” empfiehlt Thomas Höhne erneut im Bereich “Intellectual Property” sowie darüber hinaus auf dem Gebiet “IT and Telecoms“.
„Who’s Who Legal – The International Who’s Who of Business Lawyers“ (2012) reiht Thomas Höhne unter „the world’s leading practioners“ in den Bereichen "Internet, E-Commerce & Data Protection" ein.
„Die Presse“ empfiehlt Thomas Höhne im „Handbuch Wirtschaftsanwälte“ 2012 im Bereich „IP, IT, Medien und Telekom“ als führenden Experten im Kernbereich des IP-Rechts.
Thomas Höhne wird von “The European Legal 500 - US Special Edition 2012” im Bereich “Intellectual Property and Media” als einer von drei Rechtsanwälten als “leading individual” genannt. Wörtlich bezeichnet das Handbuch ihn als “highly rated and in demand” und unsere Kanzlei, angeführt unter den vier besten Österreichs, als „dominant in the media sector“. Ebenso wird er für das Gebiet „IT and Telecommunications“ empfohlen sowie Höhne, In der Maur & Partner für den Bereich „Real Estate and Construction“.
Chambers Europe 2012 empfiehlt Thomas Höhne in den Bereichen „Information Technology“ und „Media“. Er sei "one of the big players in media and IT".
Das britische Branchenmagazin "Corporate INTL" hat Höhne, In der Maur & Partner im Jahr 2012 als beste Medienrechtskanzlei Österreichs ausgezeichnet.
Das Handbuch „The Legal 500 - Europe, Middle East & Africa" empfiehlt Thomas Höhne im Jahr 2012 neuerlich als "leading individual" im Bereich "Intellectual Property and Media". Außerdem empfiehlt ihn das Handbuch für den Bereich "IT and telecommunications". Das Handbuch schreibt über uns: "Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte is dominant in the media sector, particularly for representing newspapers. Thomas Höhne is highly rated and in demand."
Die Zeitschrift „Format“ nennt Thomas Höhne in ihrer Ausgabe vom 20. April 2012 an erster Stelle in der Kategorie „Die Elite in Medienrecht, IT, E-Commerce“. Außerdem reiht das Magazin Thomas Höhne in der Kategorie „Die Top Ten im Wettbewerbsrecht“ österreichweit auf Platz sechs.
Das Handbuch „Best Lawyers“ empfiehlt Thomas Höhne in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2012) für die Bereiche „Information Technology“ und „Media and IP law“.
Auch das Handbuch „Legal Experts – Europe, Middle East & Africa (2012)“ empfiehlt Thomas Höhne wiederum für den Bereich „Intellectual Property“.
„Legal Experts – Europe, Middle East & Africa (2011)“ empfiehlt Thomas Höhne als einen der besten Rechtsanwälte der Bereiche „Intellectual Property“ und „IT and Telecoms“.
Chambers Europe 2011 empfiehlt Thomas Höhne in den Bereichen „Medienrecht“ und „IT law“. Fachleute, so das Handbuch, würden ihn als eine der führenden Figuren im Medienrecht mit „unglaublicher“ Erfahrung bezeichnen.
Die Handbücher „The Legal 500 - 2011 Europe, Middle East & Africa" und „The European Legal 500 – US Special Edition 2011" empfehlen Thomas Höhne in den Bereichen „EU and Competition”, „IT and Telecommunications" (aufgrund seines „knowledge of antitrust issues, e-commerce and internet law“) und im Bereich „Intellectual Property and Media“. Seine Kanzlei, so das Handbuch, hätte „an excellent reputation amongst peers for its dominance in the IP and IT sectors“. Er sei in diesen Gebieten „definitely a leading individual“.
Das Wirtschaftsmagazin „Format“ reiht Thomas Höhne auch im April 2011 beim Ranking der „Elite im Medienrecht, IT- & E-Commerce“ wieder weit vorne: An zweiter Stelle von ganz Österreich. In der Kategorie "Die besten Wettbewerbsrechtler" reiht ihn das Magazin unter die besten zehn Anwälte Österreichs.
Das Handbuch „Best Laywers“ bezeichnet Thomas Höhne im Bereich Medienrecht als besten Rechtsanwalt des Jahres 2011.
Im Herbst 2011 nennt das Handbuch „The Internationals Who’s Who of Business Laywers“ Thomas Höhne in der Auflistung der führenden Rechtsanwälte Österreichs im Bereich „Internet, e-Commerce & Data Protection“.
Im Handbuch „The Legal 500 Europe, Middle East & Africa 2010” und in der "US Special Edition 2010" wird Thomas Höhne als „leading lawyer” im Bereich „IT and Telecommunications” angeführt. Er und sein “first-class team“ würden, so das Handbuch, „a great reputation“ im Bereich „Intellectual Property and media“ genießen. Besonders das gekoppelte Angebot von IP und IT werde von Klienten geschätzt.
Im April 2010 wird Thomas Höhne im Wirtschaftsmagazin "Format" in der Kategorie der "gefragtesten Medienrechtler" als Nummer 1 und bei den "Experten für Wettbewerbsrecht" unter die besten 10 gereiht.
Im Handbuch „The Legal 500 Europe, Middle East & Africa 2009" wird Thomas Höhne im Bereich „EU and Competition” als „recommended" für sein “unfair competition knowledge”, im Bereich „IT and Telecommunications" als „recognised for his expertise in IT regulations” und im Bereich „Intellectual Property and Media" als „top-quality practitioner” ausgewiesen.
Im April 2008 nennt das Wirtschaftsmagazin „Format“ Thomas Höhne beim Ranking der „Medienrechts-, IT- & E-Commerce-Experten“ an erster Stelle, im April 2009 bei den "Profis im Medienrecht".
Thomas Höhne wird im Handbuch „The Legal 500 Europe, Middle East & Africa 2008" im Bereich „EU, Competition and Public Procurement" als „recommended", im Bereich „IT and Telecommunications" mit „significant experience in IT, information and media law" und im Bereich „Intellectual Property and Media" mit „... at the helm of the top-notch team" ausgewiesen. Im Verzeichnis der „European Legal Experts 2008" wird er für die Bereiche „IT and Telecoms" und „Intellectual Property" empfohlen. Der „Client’s Guide 2008" von Chambers Europe schreibt über ihn: „Thomas Höhne is respected for a high level of specialist knowledge that makes him ‘the media law guru in Austria’ in the eyes of many peers."
Im Verzeichnis der „Europe’s Leading Lawyers for Business 2007" von Chambers Europe wird Thomas Höhne als Nr. 1 der „leading individuals" im Bereich „Medien“ sowie als Nr. 2 in der Dreiergruppe zum Bereich „Information Technology“ ausgewiesen. Im Handbuch „Which Lawyer? – Yearbook 2007” der „Practical Law Company" gilt er als „highly recommended individual" in den Bereichen „IT and e-commerce", "Intellectual Property" bzw. „Media", ebenso im Yearbook 2008.
Laut dem Verzeichnis 2003/04 der "Global Counsel 3000" ist Thomas Höhne ein "recommended intellectual property practitioner in Austria"