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Fragen?
Rat & Tat

Mag. Alexander Koukal LL.M.

Partner

Seit er – damals noch Student – in unsere Kanzlei kam, ließen wir ihn nicht mehr weg. Aus gutem Grund: Geben Sie ihm irgendein Rechtsproblem, und etliche Tage später haben Sie ein Gutachten, das „alle Stückln spielt“: klar, verständlich, brauchbar, bis in den letzten Winkel durchdacht. Was er nicht kennt: Oberflächlichkeit. Was er gut kennt: Zeit für seine Kinder.

alexander.koukal@h-i-p.at (43 - 1) 521 75-16 Assistentin: Daniela Sutter, Melanie Fürnkranz

ausdauernd

&

genau

Tätigkeits-
schwerpunkte

Publikationen

Streit / Koukal

BVwG: Die SV-Nummer ist (nach wie vor) kein Gesundheitsdatum (Beitrag im Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht)

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Streit / Koukal

OGH: Zur Zulässigkeit von Ärztebewertungsportalen

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Koukal

Onlinebeitritt zum Verein - gelten die Regeln für Webshops?


in: h-i-p.at

Koukal

Wenn Nachbarn einander Strom liefern

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in: DiePresse

Koukal

Fachbeiträge in den News des WEKA-Verlags zum Entwurf der ePrivacy-Verordnung

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in: www.weka.at

Koukal

Kinderstars im Internet


www.eltern-bildung.at

Koukal

Video-Sharing-Plattformen – Zum neuen Geltungsbereich der AVMD


shop.lexisnexis.at

Koukal / Streit

Die Datenschutzrechtliche Zweckverbindung der SV-Nummer oder: Wer darf die SV-Nummer nutzen?

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in: JMG

Höhne / Koukal / Berka / Heindl

Mediengesetz Praxiskommentar⁴


www.shop.lexisnexis.at

Koukal

Mustersammlung IT-Verträge


www.weka.at

Koukal / Höhne

Ernährungsberater, individuell (teil-)befähigt?

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in: JMG

Koukal

Öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke durch BitTorrent-Portale - EuGH bestätigt die Zulässigkeit von Internetsperren gegen Websites wie The Pirate Bay

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Kommentar zu EuGH C-610/15

Höhne / Koukal

Öffentlich geförderte Vereine und das Stellenbesetzungsgesetz

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Höhne / Koukal

Der kleine Verein und der große Abschlussprüfer oder: Das Große bleibt groß nicht und klein nicht das Kleine

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Höhne / Koukal / Streit / Jung

Urheberrecht für die Praxis2


www.verlagoesterreich.at

Höhne / Koukal

Ihr Recht im Internet - Wer darf was im World Wide Web?


www.konsument.at

Koukal / Streit / Dörfler / Jung

Rechtsberatung Internet


www.weka.at

Höhne / Koukal / Streit / Jung

Urheberrecht für die Praxis - Alles, was Sie wissen müssen


www.verlagoesterreich.at

Höhne / Koukal

Ihr Recht im Internet


www.konsument.at

Koukal

Auskunftspflicht des Online-Forenbetreibers – Berufung auf das Redaktionsgeheimnis

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Koukal

Beschränkung des Kostenersatzes für den Zugang zum Fernsehsignal zum Zweck der Kurzberichterstattung über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse

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Kommende Termine

Curriculum
Vitae

  • 2018

    Eintritt in die Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG als Contract Partner

  • 2008 - 2018

    Selbstständiger Rechtsanwalt in Kooperation mit Höhne, In der Maur & Partner

  • 2008

    Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte

  • 2002 - 2008

    Rechtsanwaltsanwärter bei Höhne, In der Maur & Partner

  • 2003

    Graduierung zum Master of Laws (LL.M.)

  • 2002 - 2003

    Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation an der Universität Wien

  • 1996 - 2001

    EDV-Netzwerkbetreuer und Supporter bei Wigast GmbH

  • 2001

    Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften

  • 1996 - 2001

    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien

Anerkennungen
& Awards

Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Alexander Koukal unter Österreichs Beste Anwälte 2023 in den Gebieten "Datenschutzrecht", "Gewerblicher Rechtsschutz", "IT-Recht" und "Medien- und Urheberrecht".

„Best Lawyers“ empfiehlt Alexander Koukal in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2022) für die Bereiche „Intellectual Property Law“, "Information Technology Law", "Media Law" und „Data Security Law“.

Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Alexander Koukal unter Österreichs Beste Anwälte 2021 in den Gebieten IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medien- und Urheberrecht.

Best Lawyers 2020 nennt Alexander Koukal in den Fachgebieten „Intellectual Property Law“ und „Media Law“.

Im Ranking 2016 von "The Legal 500 - The Clients' Guide to the Legal Profession in Europe, Caucasius & Central Asia" befinden sich h-i-p auf dem Gebiet Intellectual Property auf Platz vier der Reihung der besten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs, Alexander Koukal wird zusätzlich in Zusammenhang mit einem Urheberrechtsverfahren hervorgehoben.

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Blogartikel

Mit Maske in den Proberaum – Schwierige Zeiten für MusikerInnen (11.5.2020)

Die COVID-19-Lockerungsverordnung macht ein Zusammentreffen von Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, endlich wieder möglich. Nicht nur Vereinsversammlungen sind nun bei physischer Anwesenheit der Mitglieder zulässig (siehe dazu unseren Blogbeitrag hier), auch MusikerInnen und ihre Bands können sich wie vor Corona in den gemieteten Probekeller begeben. Allerdings mit erheblichen Einschränkungen.

Verschiebung von Vereinsversammlungen bis Ende 2021 (letztes Update 6.5.2020)

Das 8. COVID-19-Gesetz brachte eine weitere Erleichterung für Vereine. Nunmehr dürfen Mitgliederversammlungen, an denen mehr als 50 Personen teilnahmeberechtigt sind, bis zum Jahresende 2021 verschoben werden.

Covid-19 und die Fristen im Vereinsrecht (letztes Update: 6.4.2020)

Die Stammleser unserer Newsletter wissen es schon: Die Covid-19-Pandemie veranlasste den Gesetzgeber dazu, die allermeisten Fristen in zivilgerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren bis zum 30.4.2020 zu unterbrechen.

Zur Auswirkung von COVID-19 auf Fristen und Verhandlungen (letztes Update: 6.4.2020)

Die Coronakrise macht auch nicht vor der Justiz halt. Das so genannte 2. COVID-19-Gesetz, das am 22.3.2020 in Kraft getreten ist, brachte unter anderem eine allgemeine Unterbrechung von Fristen. Mit dem 4. COVID-19-Gesetz hat der Gesetzgeber – rückwirkend – ein paar Korrekturen und Klarstellungen vorgenommen.