Harmonische Arbeitsbeziehungen sind unschätzbares Kapital jedes Unternehmens. Gut überlegte Verträge (Dienst- und Werkverträge, Geschäftsführerverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) sind wesentliche Grundlage hierfür.
Fachlich profunde Expertise und jahrelange Erfahrung in Fragen der Kreditsicherung, der Anfechtung, der Einlagenrückgewähr und des Eigenkapitalersatzrechts machen uns sowohl zu kompetenten Partnern der Kreditwirtschaft als auch zu erfahrenen Beratern von Unternehmen in Restrukturierungs- und Bankengesprächen.
Wir beraten in regulatorischen, bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Die Strukturierung alternativer Finanzierungen (Crowdfinancing und Crowdfunding) ist ein besonderer Arbeitsschwerpunkt.
Sie: Förderstelle oder Förderungswerber. Wir: prüfen für Sie die Zulässigkeit von Förderungen aus vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Perspektive, achten auf die Grenzziehung zwischen Förderung und Vergabe, und haben ein wachsames Auge auf möglicherweise verbotene Förderungen.
Sie sind dabei, eine Gesellschaft zu gründen oder umzustrukturieren? Wir ergründen mit Ihnen aktuelle und künftige Interessenkonstellationen und beraten Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Gemeinsam mit anderen Experten, wie Unternehmens- oder Steuerberatern, finden wir die für Sie wirtschaftlich beste Lösung – auch bei der Betreuung des Unternehmens in der Krise.
Wir vernetzen Startup-Unternehmen mit Investoren.
Siehe auch Kartellrecht.
Ein Holzklosett kann sich als „Anlage“ im Sinne des § 32 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz darstellen, weil eine solche Anlage bestimmungsgemäß einer „Einbringung“, und zwar einer nicht bloß geringfügigen, im Sinne des Gesetzes dient. VwGH 2145/76, 8.6.1978. Sie sehen, mit Anlagenrecht kennen wir uns aus. Aber das ist nur ein Teil des Gewerberechts. Wir unterstützen Sie in allen Aspekten des Betriebsanlagerechts, oft beginnen wir schon mit der Anmeldung eines Gewerbes; wir durchforschen für Sie das Dickicht der vielfältigen gewerberechtlichen Bestimmungen – bis hin zu den Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie.
Das Glücksspielrecht ist ein weites Rechtsgebiet: Es umfasst die „klassischen“ Glücksspiele wie Live-Games im Casino oder Poker, Automatenspiele und online-Gaming, aber auch Sportwetten (auch wenn diese in Österreich besonders geregelt sind). Die Rechtsfragen reichen von der Zulässigkeit, Glücksspiele in den verschiedenen Formen anzubieten über die Ausübung der Konzession bis hin zur Rückforderung von Einsätzen in illegalen Spielen. Immer neue Spielformen werfen immer neue Fragen auf, beispielsweise, ob Lootboxen in Videospielen als Glücksspiel zu bewerten sind und was das für Spieler und Anbieter für Folgen haben kann. Egal um welche Fragen es sich handelt: Unsere Glücksspielexperten bieten eine umfassende Beratung für Glücksspielanbieter und -konsumenten.
Wir sagen Ihnen, ob und wie Sie Daten verarbeiten dürfen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie einhalten müssen – wie zum Beispiel der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und Erstellen von Datenschutzfolgeabschätzungen. Damit sichern wir den enormen Wert korrekt gesammelter Daten und verhindern, dass Sie mit Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% ihres weltweiten Jahresumsatzes konfrontiert werden.
Da immer mehr Eingriffe in Persönlichkeitsrechte auf elektronischem Weg stattfinden – vom Internet-Medium bis zur datensammelnden Drohne – hat sich das Datenschutzrecht auch zum wichtigsten Hebel des Persönlichkeitsschutzes entwickelt. Seit jeher im Medienbereich tätig, war es logisch, dass wir uns des Themas Persönlichkeitsschutz auch im Datenschutzrecht annehmen.
Siehe auch Persönlichkeitsrechte, Internet.
„Die Unkenntnis des Gesetzes befreit nicht von der Verantwortung. Aber die Kenntnis oft.“ (Stanislaw Jerzy Lec). Naja. Vielleicht nicht von der Verantwortung – aber von Haftungen und anderen unerwünschten Nebenwirkungen. Eine marktbeherrschende Stellung hätte mancher gern – wir beraten Sie auf dem Weg dorthin, bekämpfen aber für unsere Mandanten auch den Missbrauch einer solchen Stellung. Und letztlich geht es bei so manchen Compliance-Fragen auch um Kartellrecht.
Siehe auch Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht.
Wir beraten Sie, wenn es um die Struktur von Finanzierungen geht; wir schöpfen vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Sicherheiten, aus und schaffen so taugliche Grundlagen für eine Zusammenarbeit von Banken und Kunden. Wir prüfen die Übereinstimmung mit den Kapitalerhaltungsvorschriften, um die Gefahr der Einlagenrückgewähr zu vermeiden.
Das Medizinrecht ist vielfältig und erstreckt sich vom Arzneimittelrecht über das Medizinprodukterecht bis hin zum Organisations- und Standesrecht von Ärzten, Zahnärzten oder Apotheken. So vielfältig sind auch unsere Klienten in diesem Bereich: Ärzte, Apotheken, Krankenanstalten, Unternehmen im Medizinbereich und auch Universitäten bauen auf unsere fachliche Expertise.
Wir unterstützen Sie in berufsrechtlichen Angelegenheiten, etwa dem Standes- oder Werberecht medizinischer Berufe, in Haftungsfragen oder bei Fragen zum Apotheken- oder Arzneimittelrecht, wir beraten und vertreten in Vergabeverfahren der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, wir erstellen für Sie Geschäftsbedingungen und stehen Ihnen natürlich auch zur Seite, wenn Sie eine Ordinationsübernahme planen.
Georg Streit veröffentlicht die Rubrik Aktuelles in Kürze im Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht und ist Autor von Fachbeiträgen. Mit seinem Team bietet er Ihnen fundierten juristischen Rat im Medizinrecht.
Ein Autokäufer über seinen PKW: „Die Lenkung war so mies, dass ich mir einen Weg zur Arbeit suchen musste, auf dem ich nur Rechtskurven zu fahren brauchte.“ Ein klarer Gewährleistungsfall! Und vielleicht kommt ja auch noch Schadenersatz dazu.
Mit beiden beschäftigen wir uns so gut wie täglich – vor Gericht und außergerichtlich. Das Schadenersatzrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, gegenüber dem Verkäufer/Auftragnehmer auch dann noch einen Mangel geltend zu machen, wenn die Frist für Gewährleistungsansprüche bereits abgelaufen ist.
Sie gründen? Wir begleiten Sie!
Wir waren unter den Ersten, die sich auf Start-Ups, Crowdfunding und alles, was dazugehört spezialisiert haben. Um unsere Klienten auf diesem Gebiet noch besser betreuen zu können, arbeiten wir außerdem mit dem Startup-Investoren-Netzwerk primeCROWD und dem Business-Inkubator INiTS zusammen.
Interessiert? Informieren Sie sich auch auf unserer Website www.startup-anwalt.at!
Auch wenn man im ersten Moment nicht daran denkt: Im Telekommunikationsrecht geht es auch um Cookies und Direktwerbung. Wussten Sie, dass Sie für die Zusendung für Werbung per E-Mail nicht immer eine Zustimmung des Empfängers benötigen? In gewissen Fällen reicht der Hinweis auf die Nutzung der E-Mailadresse zu diesem Zweck. Oder: Wissen Sie, bei welchen Cookies Sie eine Zustimmung brauchen und bei welchen nicht?
Diese telekommunikationsrechtlichen Themen betreffen jeden Unternehmer, der Newsletter versendet oder auf seiner Website Analysedienste nutzt. Da sich die Rechtsprechung in diesen Bereichen laufend ändert, verliert man schnell den Überblick, welchen Diensteanbieter man unter welchen Voraussetzungen nutzen darf. Wir wissen es und beraten Sie gerne.
Sie stehen vor einer existenziell wichtigen Phase im Leben Ihres Unternehmens: der Nachfolge. Sind es Nachkommen im Familienunternehmen, die die Nachfolge antreten, wandelt sich Ihr Unternehmen von eigengeführt zu fremdgeführt, werden externe Partner hereingenommen, wird umgegründet hin zu Beteiligungsgesellschaft und Holdingstiftung? Ein Unternehmen kann viele Wege gehen – welcher der für Sie passende ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen und entwerfen überprüfbare Szenarien.
Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge birgt für Auftraggeber wie für Auftragnehmer eine Fülle von Fallstricken. Wir beraten von der Auswahl der Verfahrensart über die Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen bis zur Begleitung während des Verfahrens, und vertreten auch in einem Nachprüfungsverfahren. Ihr Unternehmen will sich im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe am Markt durchsetzen? Wir beraten von der Vorbereitung der Teilnahme bis zur Angebotseröffnung und vertreten im Fall des Falles vor den Vergabekontrollbehörden. Bei Vergabeverfahren im IT-Bereich bieten wir neben der juristischen Beratung auch eine hohe technische Kompetenz, um rasch und effizient rechtskonforme Vergabeverfahren durchzuführen.
Siehe auch Beihilfen und Förderungen.
Vergabeverfahren bergen ganz allgemein eine Fülle von Fallstricken. Solche im IT-Bereich bringen noch zusätzliche Schwierigkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer mit sich. Wir bieten neben der juristischen Beratung auch eine hohe technische Kompetenz, um Sie bestmöglich zu beraten und rasch und effizient rechtskonforme Vergabeverfahren durchzuführen.
Siehe auch Vergaberecht.
„Manche sehen mit dem rechten und mit dem linken Auge genau dasselbe. Und glauben, dies sei Objektivität.“ (Stanislaw Jerzy Lec) Wir versuchen es anders und versetzen uns in die Lage beider Vertragsteile. Denn unsere Verträge sollen halten. “Von der Stange” kommt bei uns nichts. Ausgehend von unserem breiten Erfahrungsschatz, finden wir für jede Interessenlage maßgeschneiderte Lösungen. Das breite Spektrum reicht von Vertriebsverträgen bis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Kooperations- und Lizenzverträgen bis zu letztwilligen Verfügungen, von Gesellschaftsverträgen bis zu Verträgen im Immobilienrecht. Eines haben Verträge aus unserer Werkstatt gemeinsam: Sie sind “custom-made”, verständlich – und sie halten.
Verträge mit Handelsvertretern und Maklern, Franchising, Vertriebsbindungen und Querverbindungen – all das bietet das Vertriebsrecht. Und in all dem beraten und unterstützen wir Sie.
Siehe auch E-Commerce.
Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 16.6.1953, LGBl 18/1953: „§ 3 Beim Schwimmen darf der Fischfang nicht ausgeübt werden.“ Und genau so geht‘s im Verwaltungsrecht weiter, das einen fast unüberschaubaren Bereich darstellt. In den wirtschaftsrelevanten Bereichen, vom Betriebsanlagenrecht bis zum Datenschutzrecht, vom Gewerberecht bis zum Weinrecht oder dem Veranstaltungsrecht. Wir bahnen für Sie einen Weg durchs Dickicht der Vorschriften, streiten, wenn’s sein muss – im Fall des Falles bis zu den Verwaltungsgerichten, dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof.
Siehe auch Verwaltungsstrafrecht, IT, Datenschutz und Gewerberecht
Wir bieten präventive Beratung, um Vorwürfe, Sie hätten Gebote nicht eingehalten, erst gar nicht aufkommen zu lassen. In Verwaltungsstrafverfahren geht es uns darum, Sie von den Vorwürfen zu entlasten. Im Kampf um den Einzelfall lassen wir eines nicht aus den Augen: welche Weichen sind zu stellen, welche Strukturen zu ändern, um in Zukunft Krach mit den Behörden zu vermeiden?
Siehe auch Wirtschaftsstrafrecht.
Unternehmer und ihre Mitarbeiter müssen unternehmerische Entscheidungen treffen – diese können auch strafrechtliche Konsequenzen haben; „nachher ist man immer gescheiter“, natürlich. In wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht ist jedoch maßgeblich, ob die Entscheidungen innerhalb des gegebenen Ermessenspielraums vernünftig und auf Basis ausreichender Informationen getroffen wurden. Die Business Judgment Rule bietet einen „Filter“ – werden ihre Voraussetzungen erfüllt, scheidet die Strafbarkeit aus. Wir beraten unsere Mandanten präventiv – damit es gar nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens kommt. In Ermittlungsverfahren ist es unser Ziel, die Einstellung zu erreichen, bevor überhaupt Anklage erhoben wird.
Siehe auch Verwaltungsstrafrecht.